Erbschaft
 

Leitfaden für Erben – Was tun, wenn Waffen im Nachlass sind?

Rechtssicher handeln nach dem Todesfall

Wenn ein Angehöriger verstirbt und Waffen oder Munition besitzt, gelten in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. Um Ärger mit der Behörde, Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Erben schnell und richtig handeln.

Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung.


Häufige Fragen – Waffen geerbt (FAQ)

1) Muss ich geerbte Waffen sofort melden?
Ja – nach einem Todesfall sollte die Situation zeitnah geklärt werden, damit es nicht zu Problemen mit der Behörde kommt. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung.

2) Darf ich geerbte Waffen selbst transportieren?
Wenn Sie nicht berechtigt sind (z.B. keine WBK), sollten Waffen nicht eigenständig transportiert oder übergeben werden. Kontaktieren Sie uns – wir helfen bei der sicheren und rechtssicheren Vorgehensweise.

3) Welche Angaben braucht ihr für eine erste Einschätzung?
Hilfreich sind Fotos, Hersteller/Modell, Kaliber sowie der grobe Zustand. Damit können wir häufig bereits eine erste Wertermittlung vornehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

4) Bekomme ich einen Nachweis für die Behörde?
Ja – je nach Abwicklung erhalten Sie eine passende Bestätigung bzw. einen Nachweis für die Vorlage bei der zuständigen Behörde.

 

Waffen geerbt? Wir helfen diskret & rechtssicher weiter.

1. Waffen NICHT einfach behalten, verschenken oder verkaufen

Auch als Erbe benötigen Sie eine Berechtigung nach dem Waffengesetz.
Einfaches „Mitnehmen“ oder Aufbewahren ist rechtlich nicht erlaubt.

2. Waffen müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden

Laut § 20 Waffengesetz sind Erben verpflichtet, den Erwerb von Waffen unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu melden.

▶ Zuständig ist in der Regel die Waffenbehörde des Wohnortes des Verstorbenen.

3. Was passiert, wenn der Erbe keine Waffenbesitzkarte hat?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit A: Waffen legal behalten

Dafür benötigen Sie eine Erben-Waffenbesitzkarte nach § 20 WaffG.
Voraussetzungen:

  • Antrag bei der Waffenbehörde
  • Zuverlässigkeit (behördliche Prüfung)
  • Sachkundenachweis nicht zwingend, allerdings muss die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden
  • Bei deaktivierten oder blockierten Waffen: keine Munitionserlaubnis nötig

➡ Viele Erben möchten diesen Weg nicht gehen, da die Auflagen komplex sind.

Möglichkeit B: Waffen verkaufen, verwerten oder entsorgen

Sie können die Waffen rechtssicher abgeben – z. B. an einen staatlich zugelassenen Waffenhändler.

Und genau hier kommen wir ins Spiel:

Wir kaufen Waffen, Sammlungen und Konvolute
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Behörde
Wir kümmern uns um Transport, sichere Lagerung, Bewertung & Abwicklung
Auch Entsorgung oder Deaktivierung ist möglich

Für Erben ist das der einfachste und sicherste Weg, ohne selbst einen Antrag zu stellen.

4. Keine Berechtigung? Dann gilt: Waffen müssen unbrauchbar gemacht, abgegeben oder übertragen werden

Wenn keine Erben-WBK beantragt wird, muss eine der folgenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verkauf an Waffenhändler
  • Verkauf/Übertragung an WBK-Inhaber
  • Dauerhafte Unbrauchbarmachung
  • Abgabe zur Vernichtung

Auch diese Vorgänge sind meldepflichtig – ansonsten drohen Bußgelder oder Strafbarkeit.

➡ Wir übernehmen diese Schritte vollständig und rechtssicher.

5. Was Sie konkret tun sollten

Damit alles korrekt abläuft, empfehlen wir:

Waffen nicht bewegen oder transportieren
(ohne Erlaubnis ist das strafbar)

Kontakt zu uns aufnehmen
Wir kümmern uns um alles Weitere – diskret, sicher und gesetzeskonform.

Wir übernehmen für Erben:

✅ Ankauf von Waffen, Munition & Zubehör
✅ Fachgerechte Bewertung (einzelne Stücke oder komplette Sammlungen)
✅ Transport & sichere Lagerung
✅ Meldungen und Abwicklung bei der Waffenbehörde
✅ Entsorgung oder Verwertung bei Bedarf
✅ Abschließende schriftliche Bestätigung für die Behörde

Vom ersten Gespräch bis zur endgültigen Abwicklung – alles aus einer Hand.

Warum schnelle Meldung wichtig ist

Wenn Waffen nach einem Todesfall nicht fristgerecht gemeldet werden, kann es zu:
❗ Bußgeldern
❗ Beschlagnahmung
❗ Strafverfahren wegen illegalem Waffenbesitz kommen.

Mit uns handeln Sie gesetzeskonform, sicher und stressfrei.

Kurzes Fazit für Erben

Sie haben keine Waffenbesitzkarte:

  • Waffen nicht bewegen oder transportieren.
  • Kontakt zu uns aufnehmen – wir übernehmen alles.

Sie möchten die Waffen behalten:

  • Erben-Waffenbesitzkarte nach § 20 WaffG notwendig.
  • Wir erklären den Ablauf und unterstützen bei Fragen.

Sie möchten keine Waffen behalten:

  • Wir kaufen Waffen, Munition oder komplette Sammlungen.
  • Sichere Abwicklung, rechtssicher und mit Nachweis für die Behörde.

Waffen sollen vernichtet oder deaktiviert werden:

  • Wir kümmern uns um legale Verwertung oder Entsorgung.
  • Inklusive aller Meldungen und erforderlichen Dokumente.

Wir machen es einfach

💬 Unverbindliches Erstgespräch
🚚 Wir übernehmen Behördengänge, Transport & Dokumentation
Rechtssicher & diskret

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